Neben dem Klosettbecken sind rechts und links 95 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsflächen und davor eine Bewegungsfläche mit 150 cm x 150 cm vorzusehen. Die Sitzhöhe (einschließlich Sitz) sollte 48 cm betragen.
Größere Sitzhöhen sind abzulehnen, da sie den Wechsel vom Rollstuhl auf das WC und das Aufrichten erschweren. Der mangelnde Bodenkontakt der Füße beeinträchtigt die Sicherheit. Die Bewegungsflächen vor und neben dem WC sind erforderlich zum Wenden und um in die geeignete Position zum Umsetzen zu gelangen. Das Umsetzen vom Rollstuhl auf das WC ist individuell verschieden: Die behinderte Person zieht sich unter Zuhilfenahme der Klappgriffe vom Rollstuhl auf das Klosettbecken. Dies kann z. B. bei einseitiger Bewegungseinschränkung unter Umständen nur von einer bestimmten Seite aus erfolgen. Deswegen ist im öffentlichen Bereich, wo individuelle Möglichkeiten nicht festliegen, die Forderung nach beidseitig anzuordnenden Griffen und Bewegungsflächen sinnvoll.
Die Abbildung zeigt die drei häufigsten Umsteigetechniken; Bild 3 stellt die Technik dar, die den Abstand von 70 cm zwischen Vorderkante WC und Rückwand des Raumes neben dem WC begründet: Die behinderte Person muss sich vorne am Rollstuhlrad vorbei, in gleicher Höhe auf das WC hinüberziehen, ohne sich über das Rad heben zu müssen, das etwa 12 –15 cm über die Sitzfläche hinausragt. Dazu wären viele Nutzer nicht in der Lage.
55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens müssen sich Benutzer anlehnen können.
Personen, die sich aufgrund von Einschränkungen der Stützfunktionen nicht ohne Hilfsmittel aufrecht halten können, müssen den Rücken abstützen. Das Abstützen kann z. B. durch eine Vormauerung (die auch einen Einbauspülkasten aufnehmen kann) oder durch eine hohe Rückenlehne im entsprechenden Abstand vor der Rückwand erfolgen.
Die Spülung soll beidseitig mit Hand oder Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss.
Die Spülauslöser können an der Wand hinter dem WC über den Stützgriffen zur Auslösung mit den Ellenbogen angebracht werden oder – besser – in die Haltegriffe integriert werden. Die Bedienung darf nicht durch eine Rückenstütze beeinträchtigt werden.
Auf jeder Seite des Klosettbeckens sind klappbare, 15 cm über die Beckenvorderkante ragende Haltegriffe zu montieren, die mindestens in der waagrechten und senkrechten Position selbsttätig arretieren. Sie müssen am vordersten Punkt für eine Belastung von 100 kg geeignet sein.
Die 15 cm Überstand sind zum Übersetzen vom Rollstuhl auf das WC und für die Bauchpresse, die oftmals angewendet werden muss, günstig. Besser als die in nur zwei Positionen festzustellenden Griffe sind solche, die stufenlos in jeder Position stehen bleiben und die mühelos – wenn wenig Kraft vorhanden – in Etagen mit selbst gewählten Abständen aus dem Bewegungsfeld geklappt werden können; Unfall- und Verletzungsgefahren werden dadurch verringert.
Der Abstand zwischen den Klappgriffen muss 70 cm, ihre Höhe 85 cm betragen. Je ein Toilettenpapierhalter muss an den Klappgriffen im vorderen Greifbereich des Sitzenden angeordnet sein.
Wegen der mangelnden Beweglichkeit vieler alter und behinderter Menschen ist keine andere Anbringung des Papierhalters möglich. Günstig ist ein Stopper, der das Abreißen des Papiers erleichtert.
Der Waschtisch muss voll unterfahrbar sein (Unterputz- oder Flachaufputzsiphon). Die Oberkante darf höchstens 80 cm hoch sein. Beinfreiheit ist bis in 30 cm Tiefe auf mindestens 67 cm Höhe nötig. Der Waschtisch benötigt eine Einhebelstandarmatur oder eine berührungslose Armatur mit schwenkbarem Auslauf. Das Wasser darf am Hahn maximal 45 °C heiß sein.
Die beschriebene Ausführung des Waschbeckenablaufs vermeidet einerseits ein Anstoßen der Rollstuhlbenutzer und schützt andererseits den Siphon vor Beschädigung.
Optimal sind Armaturen mit Auslauf und Auslösung bzw. Betätigung im vorderen Greifbereich der sanitären Gegenstände. Berührungslose Armaturen werden immer häufiger; sie verbessern Komfort und Hygiene und sparen Wasser.
Die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch muss 150 cm x 150 cm groß sein. Über dem Waschtisch soll ein Spiegel für Steh- und Sitzposition hängen.
Ein Standardspiegel im Hochformat – Unterkante ca. 90 cm über Fußboden und Oberkante ca. 200 cm über Fußboden – kann sowohl von sitzenden, als auch von stehenden Personen genutzt werden. Diese Spiegel sind besser zu reinigen und weniger empfindlich als Klapp- oder Kippspiegel.
Ein Einhandseifenspender muss über dem Waschtisch auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein. Die Entnahme muss zwischen 85 cm und 100 cm Höhe angeordnet sein.
Der Handtrockner muss anfahrbar sein. Die Handtuchentnahme oder der Luftaustritt sind in 85 cm Höhe anzuordnen. Die Bewegungsfläche vor dem Handtrockner muss 150 cm tief und 150 cm breit sein.
Ideal ist eine Trockeneinrichtung, die aus der Position des Händewaschens ohne Rangieren erreicht werden kann. Günstig sind z. B. Papiertücher, die unterhalb der Vorderseite des Waschbeckens entnommen werden können. Handtuchrollen mit Wickelmechanismus scheiden wegen der schwierigen Handhabung aus.
Ein abgedichteter und geruchsverschlossener Abfallauffang mit selbstschließender Einwurföffnung in 85 cm Höhe muss anfahrbar und mit einer Hand bedienbar sein.
Dieser ist für die Aufnahme von gebrauchten Hygieneartikeln, die von Behinderten oftmals eingesetzt werden müssen, vorzusehen. Die Verschlussklappe muss leichtgängig sein.
Für die gebrauchten Papierhandtücher sollte ein eigener Auffangkorb (ohne Geruchsverschluss) vorhanden sein.
Ein Wasserventil mit Schlauch und ein Fußbodenablauf sind vorzusehen.
Der Bodenablauf ist für die Entleerung von Urinalen (Kunststoffbeutel, in denen sich Ausscheidungen aus einem Katheder sammeln) mittels eines Entleerungsschlauchs notwendig. Das Wasserventil mit Wasserschlauch ist zum Nachspülen sowie zur Reinigung des Raumes nötig.
Ein Notruf ist vorzusehen.
Inwieweit die heute noch übliche Notrufauslösung durch modernere Systeme ersetzbar sein wird, ist noch nicht ganz absehbar. Im Augenblick erfolgt die Auslösung oft noch durch einen Seilzug, der meist im vorderen Greifbereich des auf dem WC Sitzenden angeordnet wird bzw. an Wänden von der Decke herabhängt und 10 cm über dem Boden endet oder als umlaufende Zugschnur im Wandsockelbereich angebracht ist. Funk- und Infrarotsysteme ermöglichen Notrufe nicht nur von bestimmten Stellen im Raum. Der Notruf muss sowohl aus stehender Position, als auch aus sitzender oder liegender Position ausgelöst werden können.
Richtig wäre eine Rufeinrichtung mit Gegensprecheinrichtung, um der Person, die den Notruf auslöst, Rückmeldung geben zu können und um schon bei Auslösung Informationen für gezielte Hilfsmaßnahmen zu erhalten.
Generell stellt sich die Frage, wohin ein Notruf gemeldet wird. Wenn lediglich vor der Sanitärzelle, in welcher der Notruf erfolgte, Blinklicht ausgelöst wird, ist das wenig sinnvoll. Der Notruf ist immer an Rufempfänger wie Unfallstationen oder Organisationen, die Hilfe leisten können, zu leiten; die Pforte oder Passanten können allenfalls vorläufige, aber nicht gezielte Hilfe leisten.
Die barrierefreie Toilettenkabine sollte mit Kleiderhaken in 85 cm und 150 cm Höhe und einer zusätzlichen 15 cm tiefen und 30 cm breiten Ablagefläche in 85 cm Höhe ausgestattet werden.
Die Ablagefläche sollte sich in der Nähe des Waschbeckens befinden. Sie ist für das Abstellen sanitärer Utensilien und Hilfsmittel, auf die Behinderte oft angewiesen sind, erforderlich und muss leicht zu reinigen sein.
Sanitärräume, z. B. in Rast- oder Sportstätten, sollten mit einer 200 cm langen und 90 cm breiten Klappliege in 50 cm Höhe oder einem Klappwickeltisch, mindestens 50 cm breit und 50 cm tief, in 85 cm Höhe ausgestattet sein.
Die Liege dient zum An- und Auskleiden sowie zum Wickeln auch von erwachsenen Personen. Sie sollte gepolstert sein und ein erhöhtes Kopfteil haben; aus hygienischen Gründen ist eine Papierrolle zum Abdecken der Liegefläche wünschenswert. Ist eine solche Liege vorhanden, kann auf einen Wickeltisch für Kleinkinder (50 cm x 50 cm) verzichtet werden.